12. Konferenzen

04.05.2020

Die Einberufung großer Lehrerkonferenzen widerspricht dem Grundsatz des Infektionsschutzes. Besprechungen, die für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes nicht zwingend erforderlich sind, sollten daher möglichst abgesagt bzw. verschoben oder mittels Telefon- oder Videokonferenzen abgehalten werden. Bei dringendem Regelbedarf können Schulleitung aber eine Dienstbesprechung anberaumen, selbstverständlich unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßmahmen.

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Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


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